Hilfe bei einem Wasserschaden durch die Versicherung

Welche Versicherung hilft bei einem Wasserschaden?

Ob und inwieweit eine Versicherung den Wasserschaden reguliert, hängt davon ab, wodurch der Schaden entstanden ist und was genau beschädigt wurde.

Haus- oder Wohneigentümer sollten sich bei einem Wasserschaden mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Als Mieter sollte man sich mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung zum weiteren Vorgehen abstimmen.

Grundsätzlich gilt: Bevor man sich an die Versicherung oder den Vermieter / die Hausverwaltung wendet, sollte man eine erste Bestandsaufnahme des entstandenen Schadens machen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind wesentlich, ob und welche Versicherung bei diesem Wasserschaden zum Tragen kommt. Wo sich der Wasserschaden zeigt, ist dabei zweitrangig. Entscheidend ist alleine die Feststellung der Ursache. Danach richtet sich die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und insbesondere durch wen der entstandene Schaden zu ersetzen ist.

Im Allgemeinen gibt es folgende Versicherungen, die bei der Regulierung eines Wasserschadens in Frage kommen:

    • Wohngebäudeversicherung
    • Hausratsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
Details zu Versicherungen


Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die vom Haus- oder Wohnungseigentümer getragen werden müssen. Eine Hausratsversicherung ist sowohl für Haus- und Wohnungseigentümer als auch für Mieter ratsam. Sie deckt Wasserschäden ab, welche an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstanden sind. Hier gilt es die Versicherungsbedingungen, in Bezug auf die Regulierung, bei einem Wasserschaden zu prüfen. Die private Haftpflicht reguliert Wasserschäden die schuldhaft entstanden sind.

Tritt der Versicherungsfall ein, greifen viele Versicherungen bei der Beseitigung des Wasserschadens auf kooperierende Fachfirmen zurück. Dies bedeutet aber nicht, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer den Fachbetrieb zur Schadensbeseitigung vorschreiben kann. Im Gegenteil sollte der Versicherungsnehmer von seinem Recht Gebrauch machen selbst zu entscheiden, wen er mit der Schadensbeseitigung beauftragt.