Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden

Versicherungsnehmer ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohneinheit.

Die Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie gegen folgende Schäden:

    • Feuer
    • Sturm
    • Hagel
    • Leitungswasser

Im Falle eines Wasserschadens deckt die Versicherung in der Regel alle Schäden, die durch austretendes Leistungswasser entstanden sind. Von Leitungswasser spricht man, wenn es sich um Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung im Haus handelt. Die auf dem Grundstück verlaufende Zuleitung ist von der Versicherung abgedeckt, die Ableitung in der Regel nicht.

Folgende Ursachen für einen Wasserschaden werden in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt:

    • eindringendes Regenwasser
    • Schäden durch Hochwasser oder andere Naturkatastrophen

Als Faustregel gilt: Alle Wasserschäden, die durch festeingebaute Teile, wie zum Beispiel Wasserleitungen im Objekt, verursacht wurden, fallen unter die Wohngebäudeversicherung.

Es ist daher wichtig den Leistungsumfang der Versicherung genau zu definieren. Hierbei spielen neben der Lage und dem Alter, auch der Wert der Immobilie eine entscheidende Rolle. Eventuell können Schäden, die durch Hochwasser oder Sturmflut entstanden sind, gegen Aufpreis mitversichert werden.

Wichtige Voraussetzungen für die Übernahme durch die Versicherung:

    • pünktliche Beitragszahlung, um ein Ruhen des Vertrags zu vermeiden
    • adäquate Höhe der Versicherungsprämie

Folgeschäden werden ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass allen Pflichten aus dem Vertrag durch den Eigentümer erfüllt wurden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung gar nicht oder nicht in voller Höhe für den Schaden aufkommen muss, wenn der Wasserschaden auf grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zurückgeführt werden kann.